HISTORIE & KONZEPTION

„Wissen ist Macht“, fragen Sie uns!

Die Ursprünge der Kanzlei gehen auf die 70er Jahre zurück. Herr Kollege Heinrich Berger gründete damals seine Einzelkanzlei.

Im Januar 1995 trat dann Herr Rechtsanwalt Dr. Josef Bugger in die Kanzlei ein, wobei im Jahre 1998 die Sozietät Berger & Bugger gegründet wurde.

Im Jahre 2004 ist der Kollege Berger aus der Kanzlei altersbedingt ausgeschieden.

Die Anwaltskanzlei Bugger wird als Einzelfirma geführt, deren Inhaber Rechtsanwalt
Dr. Josef Bugger ist.

KUNDE IST KÖNIG

Absolute Priorität in unserer Kanzlei ist die Zufriedenheit unserer Mandanten.

Eine Anwaltskanzlei kann diesen Anspruch aber nur erfüllen, wenn ihre Anwälte und ihre Mitarbeiter die entsprechenden Voraussetzungen bieten können. Aus diesem Grund bieten wir:
· Juristische Kompetenz
· Hohe Einsatzbereitschaft, die über das normale Maß hinausgeht
· Zeitnahe Erledigung, der von uns bearbeitenden Fälle
· Professionalität
· Modernste Bürotechnik mit Zugriff auf juristische Datenbanken und
Leitsatzkarteien
· Erarbeitung optimaler Lösungen, zugeschnitten auf Ihren Fall

UNSER KLIENTEL

Unsere Mandantschaft setzt sich aus Privatpersonen, inländischen, mittelständischen Unternehmen zusammen. Sowohl Handwerk, Handel, Dienstleistung, Industrie, Transport, Verkehr und freie Berufe sind in unserem Mandantenstamm vertreten. Einen weiteren erheblichen Anteil unseres Mandantenstammes bilden auch Privatpersonen mit den unterschiedlichsten Rechtsanliegen.

Sachkompetenz ist unser Stichwort

Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen zu wahren, Sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen zu schützen.

Kurz gesagt: Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.