Dr. Josef Bugger

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht und
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

„Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.“
(Chinesische Weisheit)

Dieses Motto haben wir uns als Kanzleiphilosophie zu Eigen gemacht.
Durch regelmäßige berufsorientierte und gezielte Fortbildung über den Anwaltsverein, die Anwaltskammer und sonstige private Anbieter sichern wir Ihnen Rechtsbetreuung auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Nicht nur Herr Rechtsanwalt Dr. Bugger bildet sich ständig fort, sondern auch unser Büropersonal befindet sich durch fortwährende Weiterbildung stets auf dem neuesten Stand.
Rechtsanwalt Dr. Bugger führt den Titel eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht und für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Diese speziell erworbene Qualifikation bedeutet aber nicht, dass auf den anderen von uns bearbeitenden Rechtsgebieten insoweit ein Qualitätsverlust oder dergleichen vorhanden wäre.
Sämtliche von uns bearbeiteten Rechtsgebiete werden in derselben hohen Qualität bearbeitet und die Dienstleistungen für unsere Mandanten erbracht, unabhängig ob insoweit ein Fachanwaltstitel besteht oder nicht.
Auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung erarbeiten wir juristisch fundierte, praxis- und ergebnisorientierte Lösungen individuell auf unsere Mandantschaft zugeschnitten.
Eine frühzeitige Rechtsberatung gibt Ihnen Klarheit über die juristischen Möglichkeiten und Folgen.
Ob Sie eine außergerichtliche oder gerichtliche Lösung anstreben, wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Rechtsanwalt Dr. Josef Bugger ist vertretungsbefugt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Bundesgerichten, außer dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Büro. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nähere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Serviceseiten unserer Kanzlei.

Ihr Rechtsanwalt
Dr. Josef Bugger